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   LG Dortmund, 05.07.2005 - 5 O 272/04   

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LG Dortmund, 05.07.2005 - 5 O 272/04 (https://dejure.org/2005,66840)
LG Dortmund, Entscheidung vom 05.07.2005 - 5 O 272/04 (https://dejure.org/2005,66840)
LG Dortmund, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - 5 O 272/04 (https://dejure.org/2005,66840)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 21.11.1991 - 18 U 113/91

    Gerichtsstandsvereinbarung; Zuständigkeitsvereinbarung; Wirkung; Rechtsnachfolger

    Auszug aus LG Dortmund, 05.07.2005 - 5 O 272/04
    Gerichtsstandsvereinbarungen können nämlich gem. § 38 Abs. 1 ZPO nur von Personen getroffen werden, die bereits im Zeitpunkt der Vereinbarung Kaufmann sind (vgl. OLG Köln NJW-RR 1992, 571; MünchKomm/Patzina, ZPO, 2. Auflage München 2000, § 38 Rdn. 19 m. w. N.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl. Köln 2005, § 38 Rdn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.1998 - 16 U 182/96

    - Eismann 3 -, Abgrenzung FN / AN, Begriff FV, Definition, wirtschaftliche

    Auszug aus LG Dortmund, 05.07.2005 - 5 O 272/04
    Eine teilweise vertretene andere Ansicht (OLG Düsseldorf, NJW 1998, 2978, 2980 f.) greift vorliegend nicht ein, da sie verlangt, dass der Vertrag, dessen Bestandteil eine Gerichtsstandsvereinbarung ist, unzweifelhaft auf einen vollkaufmännischen Geschäftsbetrieb angelegt ist und die alsbaldige Entfaltung zu einem vollkaufmännischen Betrieb bevorsteht.
  • KG, 24.05.2023 - 26 U 78/21

    Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung in dem Gründungsvertrag eines

    (aa.) Nach der auch vom Landgericht im angefochtenen Urteil für richtig gehaltenen Auffassung in der Literatur (Zöller-Schultzky, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 38 Rn 22, 23; Anders/Gehle-Becker, ZPO, 81. Aufl. 2023, § 38 Rn. 18; Musielak/Voit-Heinrich, ZPO, 20. Aufl. 2023, § 38 Rn. 11) und vereinzelter erstinstanzlicher Landgerichtsentscheidungen (Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 18.10.2021 - 15 O 298/21, juris Rn. 2 - 4, Landgericht Dortmund, Urteil vom 05.07.2005 - 5 O 272/04, juris Rn. 18) wird für § 38 ZPO eine vorbestehende Kaufmannseigenschaft gefordert (arg. § 1 Abs. 1 HGB "betreibt").

    (ccc.) Das Landgericht Dortmund (Urteil vom 05.07.2005 - 5 O 272/04, juris Rn. 18) hat ebenfalls zu einer in einem Franchisevertrag enthaltenen Gerichtsstandsvereinbarung entschieden, dass allein der Umstand, dass aus einer Tätigkeit als Franchisenehmer zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise eine Kaufmannseigenschaft erwachse, nicht zur Wirksamkeit der Gerichtsstandsvereinbarung führen könne.

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